Das "Mocca & More" wurde von Spaett Architekten (und Partnern) von der Speisekarte, über die Inneneinrichtung, hin bis zur Beleuchtung neu gestaltet und erstrahlt nun, nach kurzer Umbauphase in neuem Glanz! Mehr Info...
Am 29.Februar 2012 haben Spaett Architekten im Landratsamt die Auszeichnung für Beispielhaftes Bauen entgegengenommen. Der Preis wurde für die gelungene Neugestaltung der Cafeteria in den Kliniken Schmieder vergeben. Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung.
Spaett Architekten spenden dieses Jahr an "Help a Child". Das Geld wird für die Anschaffung und Montage von Wasseraufbereitungsanlagen in Schulen und Kinderheimen in Haiti verwendet.
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Andreas Spaett bietet auch im kommenden Jahr wieder eine Vortragsreihe zum Thema "Wie geht bauen?" an der vhs Konstanz an. Private Bauherren, die Fragen zum Bauprozess haben, nach Anregungen suchen oder sich auf das "Abenteuer Bauen" vorbereiten möchten sind hier angesprochen.
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Sehr viel positive Resonanz gab es auf das neugestaltete Tagungshotel. Hier noch ein
Bericht in der Augsburger Allgemeinen...
Am Freitag, den 28. Oktober wurde das neu gestaltete Kloster Holzen feierlich eröffnet.
Die Augsburger Allgemeine berichtet...
Der Südkurier berichtet über den Wettbewerb um die Neugestaltung des Rathauses in Allensbach, an dem Spaett Architekten teilnehmen:
Am kommenden Mittwoch, den 12.10.2011 zwischen 17:30 und 18:00 Uhr zeigt das bayerische Fernsehen die Sendung „Schwaben und Altbayern aktuell“, darin ein Beitrag über Kloster Holzen und das neue Tagungshotel.

Vergleichen Sie Preise, machen Sie sich ein Bild der momentanen Marktsituation Nutzen Sie Zeitung und Internet: Immobilienportale, www.Immobilienscout24.de, www.Immonet.de, www.immowelt.de
Sprechen Sie mit der Nachbarschaft, wenn Sie sich für ein Grundstück oder eine Immobilie interessieren. Oft bekommt man so Informationen, die die Kaufentscheidung noch beeinflussen können.
Bodenrichtwerttabellen (im Internet oder auf dem Bauamt einzusehen) geben Aufschluss über Bodenpreise. Vergleichswerte für Grundstückspreise ermittelt ein Gutachterausschuss. Das ist ein unabhängiges Gremium, welches eine Durchschnittspreisspanne aus Grundstücksverkäufen ermittelt. Zuständige Gutachter finden Sie unter: www.gutachterausschuss.de
Der Bebauungsplan ist beim Bauordungs- oder Stadtplanungsamt einzusehen und gibt strikte Vorgaben darüber, was auf einem Grundstück gebaut werden darf und was nicht. Vieles ist im Bebauungsplan schon festgelegt: Wie groß ist die bebaubare Fläche? Wie viele Geschosse dürfen gebaut werden? Welche Dachform ist gefordert?… Lassen Sie sich von einem Fachmann (z.B. von einem Architekten) beraten, als Laie ist es oft schwierig die Bebauungspläne richtig zu interpretieren und ein Architekt kann unter Umständen auch Ausnahmegenehmigungen erwirken.
Ist das Grundstück noch nicht erschlossen kommen nicht unerhebliche Erschließungskosten zu den Baukosten dazu. Das Tiefbauamt, die Stadtwerke und Stromversorger geben Auskunft über die Erschließung des Grundstücks.
Wenn Nachbar Ihnen das Recht einräumt die Abstandsflächen zu unterschreiten, so will er in der Regel das Recht, im Falle einer Baumaßnahme seinerseits, ebenfalls den Abstand zu verringern, d.h die Gebäude könnten sehr eng aneinanderrücken, was im Einzelfall zu klären ist.
Informieren Sie sich beim Bauamt über die zu erwartende Bebauung im Umfeld des Grundstücks. Sind Umgehungsstrassen geplant? Wird Gewerbe in der Nähe angesiedelt? Stehen Großbaustellen an? Sehen Sie auch den Flächennutzungsplan bei der Baubehörde ein um die zukünftige Entwicklung der Umgebung und die geplanten Infrastrukturmaßnahmen abschätzen zu können. Wie wird die regionale Entwicklung eingeschätzt? Wie wird sich das Verkehrsaufkommen entwickeln?
Wie ist die Verkehrsanbindung? Wie sind die Freizeitmöglichkeiten in der Umgebung? Wie ist die Infrastruktur der Gegend? Sind Job, Geschäfte, Schule, Kindergarten, Bus und Bahn und was Sie sonst an Infrastruktur benötigen gut zu erreichen?
Oft führen kontaminierte Böden oder Probleme mit dem Grundwasser zu Mehrkosten und Terminverzögerungen. Ein Bodengutachten kann solchen Überraschungen vorbeugen.
Bei jedem Haus- und Grundstückskauf sollte vor Vertragsunterzeichnung das Grundbuch eingesehen werden (liegt im Grundbuchamt aus) Manchmal sind Rechte anderer Personen im Grundbuch vermerkt die die Nutzung des Grundstücks betreffen. Informieren Sie sich über Grunddienstbarkeiten, Leitungsrechte und Wegerechte von Nachbarn.
Gibt es für ein Grundstück keinen Bebauungsplan oder benötigt Ihr Bauvorhaben eine Ausnahmegenehmigung, dann können mit einer Bauvoranfrage vor dem Kauf eines Grundstücks erste Auskünfte über die Bebaubarkeit eines Grundstücks eingeholt werden. Die Bauvoranfrage ist schriftlich an das jeweilige Amt zu stellen und kostet Geld. Sie können das selbst machen oder einen Architekten damit beauftragen. Ein Bauvorbescheid bietet Ihnen aber leider keine Rechtssicherheit im Ernstfall.
Es kann bis zu 3 Monate dauern bis Ihr Antrag vom Baurechtsamt bearbeitet wird. Sind dann an der Planung noch Änderungen vorzunehmen kann sich die Genehmigung noch weiter hin ziehen. Bedenken Sie das bei Ihrer Terminplanung.